Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragsumfang und Geltungsbereich
Der Umfang und die Gültigkeit des Vertrags werden durch schriftliche Vereinbarungen festgelegt, die vom Auftragnehmer unternehmenskonform unterzeichnet werden müssen. Diese Vereinbarungen sind nur bindend, wenn sie den Umfang in der Auftragsbestätigung widerspiegeln. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers gelten für dieses Geschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung nicht. Angebote bleiben grundsätzlich unverbindlich.
2. Leistungsumfang & Prüfung
2.1 Unsere Leistungen können unter anderm umfassen:
- Durchführung von umfassenden Detailanalysen
- Implementierung von Individualprogrammen & Webservices
- Erwerb von Nutzungsrechten an Softwareprodukten
- Unterstützung bei der Inbetriebnahme
- Wartung von Programmen & Systemen
- Telefonische Beratung
- Sonstige Dienstleistungen
2.2. Grundlage für die Entwicklung von Individualprogrammen & Webservices
Die Entwicklung von Webdiensten und maßgeschneiderten Programmen basiert auf den vom Auftraggeber bereitgestellten umfassenden Informationen, Unterlagen und Ressourcen. Dazu gehören praxisorientierte Testdaten sowie ausreichende Testmöglichkeiten, die rechtzeitig und auf Kosten des Auftraggebers zur Verfügung gestellt werden müssen. Wenn der Auftraggeber bereits im Echtbetrieb mit den zur Verfügung gestellten Informationen arbeitet, obliegt es ihm, diese Daten adäquat zu sichern.
2.3 Individuelle Programmrealisierung
Die Erstellung von Individualprogrammen basiert auf einer schriftlichen Leistungsbeschreibung, die vom Auftragnehmer auf Grundlage der bereitgestellten Unterlagen ausgearbeitet wird. Diese Beschreibung muss vom Auftraggeber auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft und genehmigt werden. Spätere Änderungswünsche können zu separaten Vereinbarungen führen. Individuell erstellte Software oder Anpassungen bedürfen einer Programmabnahme innerhalb von vier Wochen nach Lieferung durch den Auftraggeber. Die Abnahme wird durch den Auftraggeber bestätigt und dient der Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit gemäß der vereinbarten Leistungsbeschreibung. Falls der Auftraggeber innerhalb dieses Zeitraums keine Abnahme durchführt, gilt die Software als akzeptiert. Mängel sind vom Auftraggeber ausreichend zu dokumentieren und dem Auftragnehmer zu melden. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Abnahme wegen unwesentlicher Mängel abzulehnen.
2.4 Unerwartete Hindernisse und Handlungsoptionen
Wenn sich im Verlauf der Arbeiten herausstellt, dass die Umsetzung des Auftrags gemäß der vereinbarten Leistungsbeschreibung entweder tatsächlich oder rechtlich nicht möglich ist, obliegt es dem Auftragnehmer, den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren. Sofern der Auftraggeber die Leistungsbeschreibung nicht entsprechend anpasst oder die erforderlichen Voraussetzungen schafft, um eine Durchführung zu ermöglichen, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, die Ausführung abzulehnen. Sollte die Unmöglichkeit der Umsetzung auf ein Versäumnis oder eine nachträgliche Änderung seitens des Auftraggebers zurückzuführen sein, ist der Auftragnehmer berechtigt, sich vom Auftrag zurückzuziehen. In einem solchen Fall sind die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Kosten, Auslagen sowie eventuelle Abbaukosten vom Auftraggeber zu tragen.
3. Preise & Zahlung
3.1 Preisangaben und Konditionen
Angegebene Preise verstehen sich in Euro und sind ohne Umsatzsteuer angegeben und sind ausschließlich für den aktuellen Auftrag gültig. Sie gelten ab Geschäftssitz bzw. -stelle des Auftragnehmers. Die Kosten für Webhosting und Infrastruktur werden separat berechnet, ebenso wie eventuelle Vertragsgebühren.
3.2. Gestaltung & Abrechnung
Bei Individualprogrammen und Webservices gelten die am Tag der Lieferung gültigen vertraglich vereinbarten Preise. Für alle anderen Dienstleistungen wie Beratung, Programmierung, Einschulung, Umstellungsunterstützung und telefonische Beratung wird der Arbeitsaufwand zu den am Tag der Leistungserbringung gültigen Sätzen verrechnet. Abweichungen von einem dem Vertragspreis zugrundeliegenden Zeitaufwand, der nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist, werden nach tatsächlichem Anfall berechnet. Falls für den Auftrag relevant, werden die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder dem Auftraggeber separat nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten werden als Arbeitszeit betrachtet.
3.3 Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen des Auftragnehmers, einschließlich Umsatzsteuer, müssen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug und gebührenfrei bezahlt werden. Die festgelegten Zahlungsbedingungen für den Gesamtauftrag gelten auch für Teilrechnungen entsprechend.
3.4 Teilzahlungen & Zahlungsverzug
Bei Aufträgen, die aus mehreren Einheiten bestehen (z.B. Programme mit Realisierung in Teilschritten), kann der Auftragnehmer nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung eine separate Rechnung ausstellen. Die rechtzeitige Zahlung ist eine wesentliche Voraussetzung für die Durchführung der Lieferung oder Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer. Wenn die vereinbarten Zahlungen nicht eingehalten werden, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten und entgangenen Gewinne trägt der Auftraggeber. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in üblicher Höhe berechnet. Wenn zwei Raten bei Teilzahlungen nicht eingehalten werden, kann der Auftragnehmer den Terminverlust geltend machen und fällige Akzepte einfordern.
3.5 Rechte des Auftraggebers
Es steht dem Auftraggeber nicht zu, Zahlungen aufgrund unvollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüche oder Beanstandungen zurückzuhalten.
4. Leistungserfüllung
4.1 Terminerfüllung und Mitwirkungspflichten
Der Auftragnehmer ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung (Fertigstellung) so genau wie möglich einzuhalten. Erfüllungstermine können jedoch nur eingehalten werden, wenn der Auftraggeber rechtzeitig alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen gemäß der akzeptierten Leistungsbeschreibung (Punkt 2.2.) bereitstellt und seinen Mitwirkungspflichten nachkommt.
4.2. Teillieferungen und Teilrechnungen
Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten oder Programme umfassen, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, Teillieferungen durchzuführen oder Teilrechnungen zu stellen.
5. Urheberrecht
5.1 Nutzung
Der Auftragnehmer und seine Lizenzgeber behalten alle Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen (Programme, Dokumentationen usw.). Der Auftraggeber erhält lediglich das Recht, die Software nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts ausschließlich zu eigenen Zwecken zu nutzen. Diese Nutzung ist auf die im Vertrag spezifizierte Hardware und die erworbene Anzahl von Lizenzen für die gleichzeitige Nutzung auf mehreren Arbeitsplätzen beschränkt.
5.2 Einschränkungen und Pflichten
Durch den Vertrag wird nur eine Werknutzungsbewilligung erteilt. Eine Weitergabe durch den Auftraggeber ist gemäß Urheberrechtsgesetz nicht gestattet. Die Mitwirkung des Auftraggebers bei der Herstellung der Software gewährt ihm keine zusätzlichen Rechte über die im Vertrag festgelegte Nutzung hinaus. Jegliche Verletzung der Urheberrechte des Auftragnehmers führt zu Schadenersatzansprüchen, wobei volle Genugtuung zu leisten ist.
5.3 Kopien & Interoperabilität
Der Auftraggeber darf Kopien der Software zu Archiv- und Datensicherungszwecken anfertigen, sofern keine ausdrücklichen Verbote seitens des Lizenzgebers oder Dritter vorliegen und sämtliche Copyright- und Eigentumsvermerke in diesen Kopien unverändert erhalten bleiben.
Falls die Offenlegung von Schnittstellen für die Herstellung von Interoperabilität erforderlich ist, muss der Auftraggeber den Auftragnehmer gegen Kostenvergütung damit beauftragen. Falls der Auftragnehmer dieser Anforderung nicht nachkommt und eine Dekompilierung gemäß Urheberrechtsgesetz erfolgt, dürfen die Ergebnisse ausschließlich zur Herstellung der Interoperabilität verwendet werden. Missbrauch führt zu Schadenersatz.
5.4 Nutzung und Vermarktung
Der Auftragnehmer behält sich vor, für den Auftraggeber umgesetzte Projekte, Leistungen & Services zu Vermarktungszwecken in sein Portfolio aufzunehmen und damit auf seiner Internetseite & in Marketingmaterialien im eigenen Sinne zu werben. Die Vermarktung kann in Form von Logos, Markennamen, Referenzen oder anderen angemessenen Mitteln erfolgen.
6. Rücktrittsrecht
6.1 Verzögerung der Lieferzeit
Im Falle einer Verzögerung der vereinbarten Lieferzeit aufgrund alleinigen Verschuldens oder rechtswidrigen Handelns des Auftragnehmers hat der Auftraggeber das Recht, durch Einschreiben vom Vertrag zurückzutreten, wenn die vereinbarte Leistung auch innerhalb einer angemessenen Nachfrist nicht wesentlich erbracht wird und der Auftraggeber kein Verschulden daran trifft. Ereignisse höherer Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen, Transportsperren oder andere Umstände, die außerhalb der Kontrolle des Auftragnehmers liegen, entbinden diesen von der Lieferverpflichtung oder berechtigen ihn zur Neufestsetzung der vereinbarten Lieferzeit.
6.2 Auftragsstornierung
Stornierungen seitens des Auftraggebers bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Bei Zustimmung des Auftragnehmers zu einer Stornierung behält sich dieser das Recht vor, neben den erbrachten Leistungen und angefallenen Kosten eine Stornogebühr in Höhe von 50% des noch nicht abgerechneten Auftragswerts des Gesamtprojekts zu erheben.
7. Gewährleistung & Haftung
7.1 Gültigkeit & Abwicklung von Mängelrügen
Mängelrügen sind wirksam, wenn sie reproduzierbare Mängel betreffen und innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der vereinbarten Leistung oder bei Individualsoftware nach der Programmabnahme gemäß Punkt 2.3 schriftlich dokumentiert werden. Im Gewährleistungsfall hat die Beseitigung von Mängeln stets Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung. Bei berechtigten Mängelrügen werden die Defekte innerhalb einer angemessenen Frist behoben, wobei der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle erforderlichen Maßnahmen zur Untersuchung und Behebung der Mängel ermöglichen muss. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gemäß § 924 ABGB ist ausdrücklich ausgeschlossen.
7.2 Korrekturen und Ergänzungen vor Übergabe
Kostenlose Korrekturen und Ergänzungen, die auf organisatorische oder programmtechnische Mängel zurückzuführen sind und vom Auftragnehmer zu vertreten sind, werden bis zur Übergabe der Leistung durchgeführt.
7.3 Kosten und Gewährleistung für verschiedene Szenarien
Kostenpflichtige Leistungen, einschließlich Hilfestellung, Fehldiagnose und Fehlerbeseitigung, die auf das Verschulden des Auftraggebers zurückzuführen sind, werden vom Auftragnehmer gegen Berechnung erbracht. Dies gilt auch für Mängel, die durch vom Auftraggeber oder Dritten vorgenommene Programmänderungen entstehen.
7.4 Gewährleistungsausschlüsse
Der Auftragnehmer haftet nicht für Fehler oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderte Betriebssystemkomponenten, anormale Betriebsbedingungen oder Transportschäden zurückzuführen sind.
Programme, die nachträglich vom Auftraggeber oder Dritten verändert wurden, unterliegen keiner Gewährleistung durch den Auftragnehmer. Bei Änderungen oder Ergänzungen bestehender Programme gilt die Gewährleistung ausschließlich für die durchgeführten Anpassungen, ohne dass dadurch die Gewährleistung für das ursprüngliche Programm erneuert wird.
7.5 Haftungsbestimmungen
Der Auftragnehmer ist nur für Schäden verantwortlich, die gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausdrücklich ausgeschlossen. Jeglicher Ersatz für Folgeschäden, Vermögensschäden, entgangene Einsparungen, Zinsverluste sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftragnehmer ist in jedem Fall ausgeschlossen.
8. Datenschutz
9. Sonstiges
Falls bestimmte Teile dieses Vertrages ungültig sind oder werden, hat dies keinen Einfluss auf den Rest des Vertrages. Die Vertragspartner werden kooperativ zusammenarbeiten, um eine Lösung zu finden, die dem Sinn der ungültigen Bestimmungen möglichst nahekommt.
10. Schlussbestimmungen
Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wird, finden die gesetzlichen Bestimmungen, die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung kommen, ausschließlich gemäß österreichischem Recht Anwendung, selbst wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Etwaige Streitigkeiten unterliegen ausschließlich der örtlichen Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Geschäftssitz des Auftragnehmers. Für den Verkauf an Verbraucher gemäß dem Konsumentenschutzgesetz gelten die oben genannten Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz keine zwingenden abweichenden Regelungen vorsieht.